Zum Inhalt springen

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 31. Oktober 2026. Diese deutsche Fassung ist maßgeblich; die englische Fassung ist eine unverbindliche Übersetzung.

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und Marco Kerwitz, kerwitz.dev, Birkenweg 21, 31226 Peine (nachfolgend "Auftragsverarbeiter") für die Nutzung des SaaS-Dienstes "kanman".

Für Geschäftskunden

kanman verarbeitet in Ihrem Auftrag Quellcode, Tracker-Inhalte und Logs, die personenbezogene Daten enthalten können. Dieser AVV ist nach Ziffer 8 der AGB Teil jedes Kundenvertrags und gilt ohne gesonderte Unterschrift. Abweichende Vereinbarungen gibt es nur im Rahmen einer Enterprise-Vereinbarung. Fragen an [email protected].

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

1.1 Gegenstand

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen "kanman", ein KI-Teammitglied, das auf den vom Verantwortlichen verbundenen Repositories und Issue-Trackern arbeitet, als SaaS-Lösung bereit. Im Rahmen dieser Leistung verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.

1.2 Dauer

Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags über die Nutzung von kanman. Nach Beendigung des Hauptvertrags werden die Daten gemäß Ziffer 6.6 gelöscht oder zurückgegeben.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung dient der Erbringung des Dienstes kanman, insbesondere:

  • Aufnahme von Anforderungen, Schreiben von Stories und Abgleich mit dem Tracker des Verantwortlichen
  • Ausführung von Coding-Agenten auf dem Quellcode des Verantwortlichen in einer isolierten Umgebung und Eröffnen von Pull oder Merge Requests
  • Prüfung von Ergebnissen (zum Beispiel durch Tests und Reviews) und Speicherung von Run-Artefakten (Logs, Berichte, Screenshots)
  • Übermittlung von Prompts sowie des für einen Schritt benötigten Code- und Tracker-Kontexts an den Modellanbieter, soweit der Verantwortliche den Modellzugang über kanman nutzt
  • Gespräche mit kanman in der Anwendung und in verbundenen Kanälen (zum Beispiel Slack, Microsoft Teams, E-Mail)
  • Dokumentation von Entscheidungen und Aktionen in einem Audit-Log und Bereitstellung von Exporten
  • Authentifizierung und Zugriffsverwaltung der Nutzer
  • E-Mails und Push-Benachrichtigungen an die Nutzer des Verantwortlichen
  • Bereitstellung von API-, Webhook- und Chat-Integrationen
  • Technischer Support und Fehlerbehebung

3. Art der personenbezogenen Daten

Folgende Datenkategorien, die personenbezogene Daten enthalten können, werden verarbeitet:

  • Kontodaten: Name, E-Mail-Adresse und Rolle der Nutzer des Verantwortlichen
  • Quellcode und Repository-Metadaten: Code, Branches, Commits, Pull oder Merge Requests, einschließlich Autorennamen und E-Mail-Adressen in der Commit-Historie und in Code-Kommentaren
  • Tracker-Inhalte: Issues, Stories, Kommentare, Zuständige
  • Nachrichten: Gespräche mit kanman und Nachrichten aus verbundenen Kanälen
  • CI-Logs: Build- und Testausgaben der Pipelines des Verantwortlichen
  • Run-Artefakte: Testberichte, Screenshots, Browser-Traces, Run-Logs
  • Audit-Log-Einträge: Aktionen, Entscheidungen, Freigaben, Kosten, Zeitstempel und die beteiligten Nutzer
  • Nutzungsdaten: Anmeldedaten, Aktivitätsprotokolle, IP-Adressen

4. Kategorien betroffener Personen

  • Beschäftigte und Beauftragte des Verantwortlichen
  • Weitere Nutzer, denen der Verantwortliche Zugang zu kanman gewährt
  • Personen, die im Quellcode, in der Commit-Historie, in Tracker-Inhalten, Nachrichten oder Logs des Verantwortlichen genannt sind (zum Beispiel Mitwirkende und Meldende)

5. Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich und stellt sicher, dass

  • eine geeignete Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht;
  • die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert wurden;
  • Weisungen an den Auftragsverarbeiter rechtmäßig sind;
  • nur Repositories, Tracker und Kanäle verbunden werden, zu deren Verarbeitung der Verantwortliche berechtigt ist;
  • bei Nutzung eines eigenen Vertrags mit einem Modellanbieter (BYOK) oder eines Self-hosted-Runners die eigenen Vereinbarungen und Maßnahmen des Verantwortlichen hierfür bestehen.

Die Einstellungen des Verantwortlichen in der Anwendung (verbundene Repositories, Tracker und Kanäle, Modellanbieter, BYOK, Cloud- oder Self-hosted-Runner, Aufbewahrungsfristen, Richtlinien) sind dokumentierte Weisungen im Sinne von Ziffer 6.1.

6. Pflichten des Auftragsverarbeiters

6.1 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf Übermittlungen in Drittländer, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten dazu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet. Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich. Der Auftragsverarbeiter nutzt die Daten des Verantwortlichen nicht zum Training von KI-Modellen.

6.2 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Derzeit verarbeitet ausschließlich der Inhaber, Marco Kerwitz, die Daten.

6.3 Sicherheit der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind in Anlage 1 beschrieben. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

6.4 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt hiermit eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern. Die aktuell eingesetzten Unterauftragsverarbeiter stehen in der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anlage 2). Der Auftragsverarbeiter erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf, die in diesem AVV festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Er haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten seiner Unterauftragsverarbeiter.

Über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters informiert der Auftragsverarbeiter die Inhaber der Workspaces des Verantwortlichen mindestens 14 Tage vorher per E-Mail und aktualisiert die Liste mit Datum. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist in Textform aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Verantwortliche die betroffenen Leistungen vor dem Wechsel ohne weitere Kosten kündigen. Muss ein Unterauftragsverarbeiter kurzfristig ersetzt werden, informiert der Auftragsverarbeiter unverzüglich; Widerspruchs- und Kündigungsrecht gelten dann ab der Mitteilung.

Nutzt der Verantwortliche einen eigenen Vertrag mit einem Modellanbieter (BYOK), ein eigenes AI-Gateway oder einen Self-hosted-Runner, ist der jeweilige Anbieter vom Verantwortlichen selbst beauftragt und kein Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters. Dasselbe gilt für Dienste, die der Verantwortliche verbindet (zum Beispiel GitHub, GitLab, Jira, Slack).

6.5 Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen

  • bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 15 bis 22 DSGVO); Anfragen, die direkt beim Auftragsverarbeiter eingehen, leitet er an den Verantwortlichen weiter;
  • bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation);
  • bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten: Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt wurde, mit den Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen.

6.6 Aufbewahrung, Löschung und Rückgabe

Während der Laufzeit werden Audit-Log-Einträge für die im Workspace eingestellte Frist aufbewahrt, standardmäßig 365 Tage. Runs, Run-Artefakte, Entscheidungen und Aktivitäten werden aufbewahrt, solange das Team besteht. Einzelheiten stehen in der Dokumentation unter docs.kanman.ai/de/security/retention/. Für einen Run ausgecheckter Quellcode wird mit der Maschine des Runs verworfen. Bis zum Vertragsende kann der Verantwortliche seine Daten einschließlich des Audit-Logs exportieren. Gelöschte Teams und Workspaces werden 30 Tage nach der Löschung endgültig gelöscht, sofern nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Speicherung besteht. In Datenbanksicherungen enthaltene Daten werden mit dem regulären Ablauf der Sicherungen gelöscht. Auf Verlangen des Verantwortlichen werden die Daten vor der Löschung in einem gängigen Format zurückgegeben.

6.7 Nachweise und Überprüfungen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt dazu bei. Überprüfungen werden mit angemessener Frist angekündigt und so durchgeführt, dass der Betrieb nicht unverhältnismäßig gestört wird.

7. Datenübermittlung in Drittländer

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sind. Für Übermittlungen in die USA werden EU-Standardvertragsklauseln und, soweit der Empfänger zertifiziert ist, das EU-US Data Privacy Framework genutzt. Welche Grundlage für welchen Unterauftragsverarbeiter gilt, steht in Anlage 2. Die Daten der Anwendung werden in Stockholm, Schweden, gespeichert, und der Cloud-Runner arbeitet in Frankfurt am Main. Bei einem Self-hosted-Runner erfolgt die Codeausführung im eigenen Netzwerk des Verantwortlichen.

8. Haftung

Die Haftung gegenüber betroffenen Personen richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien zueinander gelten die Haftungsregeln der AGB.

9. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag geht dieser AVV in Datenschutzfragen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.


Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Zutrittskontrolle

kanman betreibt keine eigenen Server. Die Infrastruktur läuft in Rechenzentren der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter mit deren physischen Zutrittskontrollen. Für Self-hosted-Runner ist die physische Sicherheit Sache des Verantwortlichen.

Zugangskontrolle

  • Anmeldung mit E-Mail und Passwort (mindestens 8 Zeichen) mit Prüfung gegen bekannte geleakte Passwörter, oder mit Anmeldelink
  • Passwörter werden nur als Hash gespeichert (bcrypt)
  • Kurzlebige Zugriffstoken mit automatischer Erneuerung
  • Begrenzung der Registrierungen je IP-Adresse und Sperre bekannter Wegwerf-E-Mail-Domains
  • Zugang zu den Produktivsystemen (Datenbank, Hosting, E-Mail, Zahlungen) hat ausschließlich der Inhaber über persönliche Konten bei den jeweiligen Anbietern

Zugriffskontrolle

  • Rollen innerhalb eines Workspaces (Inhaber, Administratoren, Mitglieder, Team-Leads)
  • Mandantentrennung in der Datenbank durch Row Level Security: auf jeder Tabelle aktiv; Tabellen, die nur der Server nutzt, sind für Nutzer nicht erreichbar
  • Rechte auf Repositories, Pfade und Merges sind durch die Richtlinie des Verantwortlichen begrenzt
  • Audit-Log, das nur ergänzt und nicht von Hand geändert oder gelöscht werden kann

Isolation der Runs

  • Jeder Run in der Cloud läuft auf einer eigenen Maschine, die nach dem Run mit dem ausgecheckten Code entfernt wird
  • Jeder Run erhält ein eigenes Token, das nur für diesen Run gilt und mit ihm endet
  • Der Coding-Agent erhält weder Zugangsdaten zum Code-Host noch Modellschlüssel in seiner Umgebung; diese werden über einen Proxy außerhalb des Agenten angebunden
  • Nur der Host, nicht der Agent, pusht Änderungen, nachdem er den Diff auf Zugangsdaten geprüft hat

Umgang mit Geheimnissen

  • Modellschlüssel werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert und beim Löschen eines Workspaces gelöscht
  • Geheimnisse werden nur dem Run bereitgestellt, der sie braucht
  • Texte von Host, Agent und Modellen werden vor dem Speichern durch eine Schwärzung geleitet, die Zugangsdaten und die bekannten Geheimniswerte des Runs entfernt

Weitergabekontrolle

  • TLS-Verschlüsselung für alle Verbindungen; die Anwendung erzwingt HTTPS (HSTS)
  • Verschlüsselte Datenbankverbindungen

Speicherverschlüsselung

  • Verschlüsselung gespeicherter Daten durch die Hosting-Anbieter (Encryption at Rest)

Eingabekontrolle

  • Audit-Log über Aktionen, Entscheidungen und Freigaben, mit Export
  • Aktivitätsprotokoll je Team

Verfügbarkeitskontrolle

  • Tägliche automatische Sicherungen der Datenbank
  • Automatische Verfügbarkeitsprüfungen und Alarme an den Inhaber
  • Dokumentierte Verfahren für Wiederherstellung, Rollback und Notabschaltung

Trennungskontrolle

  • Logische Trennung der Kundendaten über Workspace-IDs und Row Level Security
  • Eigene Maschine je Run

Überprüfung der Maßnahmen

  • Automatische Prüfungen bei jeder Codeänderung, unter anderem Suche nach Zugangsdaten im Code und Tests der Sicherheitsregeln der Datenbank
  • Regelmäßige Auswertung der Sicherheitshinweise des Datenbankanbieters

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

Die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Zweck, Datenkategorien, Ort und Übermittlungsgrundlage steht unter kanman.ai/de/unterauftragsverarbeiter. Sie ist Teil dieses AVV.


Kontakt

Für Fragen zu diesem AVV:

E-Mail: [email protected]